Prüfungstermine 2018
Bringtreue-Prüfung ( Btr ) am: 11.03.2018
Nennungsschluss: am 18.02.2018
Nenngeld: 25,- € für Mitglieder und 35,- € für Nichtmitglieder
Verbands-Jugend-Prüfung ( VJP ) am: 25.04.2018
Nennungsschluss: 08.04.2018
Nenngeld: 35,- € für Mitglieder und 65,- € für Nichtmitglieder
Ausschreibung der 38. VSwP "Bergisches Land"
Prüfungstermin: 18.8.2018 (mit einem Vorabendprogramm am 17.8.2018)
Ausrichtender Verein: Jagdgebrauchshundegruppe der KJS des Rheinisch-Bergischen Kreises
Prüfungsleiter: Michael Knitter, Schwellenbacher Mühle, 51491 Overath
Nenngeld ( Reuegeld ): 100,00 € Nennungschluss: 21.7.2018
Nennungen an: Klaus P. Thelen, Durstenweg15, 51515 Kürten-Dürscheid, Tel.: 02207 / 910924
Die Fährten werden mit Rehwildschweiß getupf. Der Hund muß am Prüfungstag mindesten 24 Monate alt sein, den Nachweis der Schussfestigkeit und den Lautjagernachweis erbracht haben.
Bitte beachten Sie bei Nennung die allgemeine Prüfungsbedingungen und die gültige Prüfungsordnung ( VSwPO ) des JGHV -s.§2 Zulassung.
Verbands-Stöber-Prüfung ( VStP -B ) am 01.9.2018
Nennungsschluss: 04.8.2018
Nenngeld: 70,00€
Nennungen an: Peter Mörike, Pleuse 3, 42499 Hückeswagen, Tel.:02191/933954
Verbands-Herbstzucht-Prüfung ( HZP ) am: 12.09.2018
Nennungsschluss: 19.08.2018
Nenngeld: Mit Spur 60,- € für Mitglieder ohne Spur für Mitglieder 50,-€ und 70,- € für Nichtmitglieder
Brauchbarkeits-Prüfung ( BP ) nach § 7 am: 22.09.2018
Nennungsschluss: 03.09.2018
Nenngeld: Für die Brauchbarkeit nach § 6 BP-NRW: 60,00 €, für die Brauchbarkeit nach § 7 BP-NRW: 60,00€ und für die Brauchbarkeit nach § 6+7 BP-NRW: 80,00 €
Nennungen an: Albert Cathro, Am Heidchen 6, 51588 Nümbrecht, Tel.: 02295 / 9093540
Verbands-Gebrauchsprüfung ( VGP ) am: 05./06. 10. 2018
Nennungsschluss: 16.09.2018
Nenngeld: 80,- € für Mitglieder und 100,- € für Nichtmitglieder
Zusätzlich 25,- € für Verbeller und Verweiser. Wird bei erfolgreicher Führung rückerstattet.
Verbandsprüfung nach dem Schuss ( VPS ) am: 06.10.2018
Nennungsschluss: 16.09.2018
Nenngeld: 70,- € für Mitglieder und 90,- € für Nichtmitglieder
Bei Nennungen zu Verbandsprüfungen ist das Formblatt 1 zu verwenden.
Bei Abgabe der Nennung ist das Nenngeld in Form eines Verrechnungsschecks oder Überweisung auf das Konto: JGV Oberbergischer Jäger e.V., Kreissparkasse Wipperfürth, (IBAN: DE43370502990321002321) , (BIC: COKSDE33) zu zahlen.
Nennungen (Btr., VJP, HZP, VGP u. VPS) an:
Michael Knitter
Schwellenbacher Mühle
51491 Overath
Tel.: 0 22 06 / 74 72
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Das Formblatt 1 finden Sie unter Download.
Allgemeine Prüfungsbedingungen (Verbandsprüfungen n. Prüfungsordnungen des JGHV)
Bei Nennung auf Verbandsprüfungen und der Führung von Hunden auf diesen Prüfungen sind die allgemeine Prüfungsbedingungen und die jeweils gültige Prüfungsordnung des JGHV zu beachten.
Allgemeine Bedingungen Brauchbarkeits-Prüfung ( BP )
Es gelten die gültigen Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, sowie die Prüfungsordnungen zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde im Lande Nordrhein-Westfalen ( BPO NRW )
PRÜFUNGSORDNUNGEN DES JGHV: Die jeweils gültigen Prüfungsordnungen finden Sie auf der Webseite des JGHV, siehe Rubrik Prüfungswesen.ÂÂ